Hat die Welterbekonvention eine Zukunft?

23.10.2012

Im Rahmen der Veranstaltung "Ist das UNESCO-Welterbe in Gefahr?" stellt Ehrenvorsitzender Prof. Dr. Klaus Hüfner folgende 15 Punkte zur Diskussion:

1. Das 40jährige Bestehen des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes ist ein guter Anlass sowohl für einen Rückblick auf das bisher Geleistete als auch für einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung. Die folgende Zwischenbilanzierung konzentriert sich – entsprechend der Themenstellung – auf Problembereiche, mit denen sich die UNESCO, die Deutsche UNESCO-Kommission, Deutschland als Vertragsstaat der Welterbekonvention und die Zivilgesellschaft beschäftigen sollten.

2. Ohne Zweifel gibt es gute Gründe zum Feiern, denn die UNESCO Welterbekonvention hat sich seit 1972 zu einer Erfolgsstory erster Klasse entwickelt. Kein anderes Tätigkeitsfeld der UNESCO hat diesen Grad an öffentlicher Interessiertheit und Popularität erreicht. Die gilt nicht nur bei uns in Deutschland, sondern auch für viele andere Staaten weltweit. Wer das Wort „UNESCO“ hört, denkt zu allererst an die UNESCO Welterbestätten. Mit 189 Vertragsstaaten bzw. 97 Prozent aller UNESCO Mitgliedstaaten hat das Übereinkommen fast eine universelle Gültigkeit erreicht. Insgesamt stehen weltweit 962 Stätten auf der Liste des Kultur- und Naturerbes. Beachtlich ist ferner, dass gegenwärtig 157 der Vertragsstaaten, das sind über 80 Prozent, in der Welterbeliste vertreten sind. Schließlich wird argumentiert, dass es sich bei dem Übereinkommen keinesfalls um einen „zahnlosen Tiger“ handelt, denn mit der „Liste des Welterbes in Gefahr“, der sog. Roten Liste, wurde von Anfang an ein Instrument geschaffen, um Gefährdungen vor allem wirtschaftlicher bzw. wirtschaftsorientierter Art durch Sanktionen zu verhindern. Bei kriegerischen Auseinandersetzungen, wie derzeit in Syrien und Mali, sind leider schmerzvolle Verluste festzustellen. Gegenwärtig stehen insgesamt 38 Stätten auf dieser Liste. Der Fall Kulturlandschaft Dresdner Elbtal – 2009 von der Welterbe-Liste gestrichen – ist bedauerlicherweise „einzigartig“ in der bisherigen Geschichte der UNESCO-Welterbekonvention.

3. Deutschland ist zur Zeit mit insgesamt 37 Stätten, darunter fünf grenzüberschreitenden Stätten, in der Welterbeliste vertreten. Allein im letzten Jahr wurden das Fagus-Werk in Alfeld, die Alten Buchenwälder Deutschlands und die Prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen, darunter Stätten in Baden-Württemberg und Bayern, in die Welterbeliste eingetragen und das Weltnaturerbe Wattenmeer um den Hamburger Nationalpark Wattenmeer erweitert. In diesem Jahr wurden in St. Petersburg 26 Stätten neu in die Welterbe-Liste aufgenommen, darunter das Markgräfliche Opernhaus in Bayreuth.
Bei den Buchenwäldern handelt es sich um ein grenzüberschreitendes Weltnaturerbe im doppelten Sinne: Einerseits geht es um die „Urbuchenwälder“ in den Karpaten (Slowakei und Ukraine) und die „alten Buchenwälder“ in Deutschland als eine „transnationale Stätte“ in drei Staaten, andererseits geht es um die Buchenwälder in vier Ländern in der Bundesrepublik Deutschland, nämlich in Brandenburg, Hessen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.
Auf der deutschen Vorschlagsliste stehen noch einige Stätten. Neuanmeldungen sollten bis zum 1. August 2012 an das KMK-Sekretariat erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass dann höchstwahrscheinlich eine Tentativliste mit über 30 Stätten verabschiedet wird.

4. Die Verfahren für die staatlichen Verantwortlichkeiten sind in einem föderativen Staat wie der Bundesrepublik Deutschland außerordentlich kompliziert. Dies gilt insbesondere für die auswärtige Kulturpolitik. Während für die Kulturpolitik die einzelnen 16 Länder zuständig sind, ist es der Bund für die Außenpolitik. Auf der Bundesebene ist das Auswärtige Amt federführend für die Zusammenarbeit mit der UNESCO zuständig, wobei die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder verabschiedete Vorschlagsliste die Grundlage für zukünftige Nominierungen bildet. Auch die Zahl der Akteure auf der Bundesebene hat inzwischen deutlich zugenommen:
a. der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien;
b. das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung;
c. das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie;
d. das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; und
e. das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Angesichts dieser Kompliziertheit erweist sich die Frage als vordringlich, wer in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der UNESCO bündelt. Da die Ministerien nur innerhalb ihrer vorgegebenen Zuständigkeiten und Haushaltspläne aktiv werden können, stellt sich die Frage, ob ein Gremium unter dem Dach der Deutschen UNESCO-Kommission eine nützliche Funktion zur Verbesserung der Koordinierung ausüben könnte.

5. Welterbe-Forschung und -Bildung gewinnen in Deutschland zunehmend an Bedeutung, was zu begrüßen ist. Seit 2003 gibt es den „UNESCO Chair in Heritage Studies“ an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus mit einem Masterstudiengang und einem Graduierten-Programm. Ich denke auch an das Schulprogramm „denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule“ der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, an das Schülerprojekt „Welterbe für junge Menschen“ im Rahmen des UNESCO-Schulnetzwerks und an die Aktivitäten des Fachbereichs Kunst der Universität Paderborn sowie die Vielfalt der pädagogischen Initiativen, die an einzelnen UNESCO-Welterbestätten entwickelt und erprobt werden.

6. Als erste Zwischenbilanz kann festgestellt werden, dass das UNESCO-Welterbe nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Staaten als ein riesiger Erfolg gefeiert wird. Die Welterbekonvention erweist sich als das Aushängeschild der UNESCO. Aber die Gefahr, dass vor lauter Feierlichkeiten völlig übersehen wird, dass die Welterbekonvention zunehmend Opfer ihres eigenen Erfolges zu werden droht, zeigt sich immer deutlicher. Es ist daher zu hoffen, dass Deutschland nach der Wahl im letzten Jahr in das Welterbe-Komitee sich diesen Herausforderungen stellt und entsprechende Weichenstellungen öffentlich diskutiert, auf die im Einzelnen im Folgenden noch einzugehen sind. In ihrer Festrede anlässlich der Jahrestagung der Deutschen UNESCO-Kommission am 21. Juni 2012 in Stralsund hat Sabine von Schorlemer in diesem Kontext darauf hingewiesen, dass es im deutschen Interesse sein sollte, „dass wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen, die Glaubwürdigkeit der Welterbekonvention zu wahren und in jeder Hinsicht transparente, fachlich nachvollziehbare Entscheidungsprozesse zu fordern und zu unterstützen“.

7. UNESCO-Welterbestätten weisen ein besonderes Merkmal auf. Sie gehören nicht mehr nur „uns“, sondern auch den „anderen“. Das bedeutet, dass eine Beschränkung auf eine geografische Vernetzung lediglich innerhalb eines Landes in der Bundesrepublik Deutschland oder ausschließlich im nationalen Kontext, so identitätsstiftend dies auch sein mag, nicht erfolgen sollte. Anderenfalls würden wir nicht nur unsere neun Nachbarstaaten ignorieren, sondern auch die UNESCO-Welterbestätten in den anderen Staaten Europas und in den anderen Regionen der Welt. Damit verbunden ist eine besondere Verantwortung aller Welterbestätten in Deutschland, sich auch materiell für die „anderen“ Stätten zu engagieren, deren Existenz gefährdet ist. Die Deutsche Stiftung Welterbe, die 2001 durch die Bürgermeister der Hansestädte Stralsund und Wismar gegründet wurde, um „zur Ausgewogenheit der Welterbeliste beizutragen und in ihrem Erhalt gefährdete Welterbestätten zu unterstützen“, weist in diesem Zusammenhang Vorbildcharakter auf und sollte viele Nachahmer in Deutschland finden.

8. Neben der Forderung nach einer möglichst globalen Vernetzung geht es auch um die historisch-inhaltliche Dimension. Konkret bedeutet dies, dass die nähere Umgebung einzelner Welterbestätten mit anderen Orten, die nicht zum UNESCO-Welterbe gehören, aber eine gemeinsame Geschichte aufweisen, zu berücksichtigen sind. Es geht also sowohl und zugleich um Erweiterung und Vertiefung bei der Würdigung einzelner Welterbestätten in Deutschland.

9. Dies gilt nicht nur für das Innen-, sondern auch für das Außenverhältnis. Das Kriterium des außergewöhnlichen Wertes als entscheidende Voraussetzung für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste darf nicht nur im nationalen, sondern muss insbesondere im globalen Kontext herangezogen werden. Denn dieses Kriterium bedeutet, dass die kulturelle und/oder nationale Bedeutung so außerordentlich sein muss, dass sie über nationale Grenzen hinaus von gemeinsamer Bedeutung für heutige und zukünftige Generationen der gesamten Menschheit ist.

10. Leider sieht die Realität oftmals anders aus. So ist eine sehr hohe Korrelation zwischen den Vertragsstaaten, die sich im Welterbe-Komitee befinden. und den Orten der Neueinschreibungen zu beobachten. Zwischen 1977 und 2005 erfolgten 42 Prozent aller Neueinschreibungen durch Vertragsstaaten, die selbst Mitglieder im Welterbe-Komitee waren, das insgesamt 21 Mitgliedstaaten aufweist. Auch 2010 lag der Anteil auf diesem Niveau. Vertragsstaaten sollten zwar, so lautet die oftmals geäußerte Meinung, während ihrer Mitgliedschaft im Welterbe-Komitee eine erkennbare Zurückhaltung walten lassen. In der Realität blieb dies jedoch ohne Wirkung. Vorliegende Vorschläge reichen von einer totalen Abstinenz über die Option, lediglich grenzüberschreitende Welterbestätten vorschlagen zu dürfen, bis hin zu Verfahren, nach dem Ausscheiden einen entsprechenden Nachholbedarf einreichen zu dürfen.

11. Die Frage, wann die „Schallmauer“ von 1.000 Einschreibungen durchbrochen wird, lässt sich spätestens in zwei Jahren beantworten. Ausgehend von jährlich 20 bis 25 Neueinschreibungen werden es 1.500 im Jahre 2030 und 2.000 zum hundertsten Geburtstag der UNESCO sein. Mit Recht werden die Stimmen der Kritiker immer lauter, dass hier eine Inflation vorliegt, mit der Qualität durch Quantität ersetzt wird. Auf der letzten Tagung des Welterbe-Komitees hat auch die Vorsitzende auf dieses Problem sehr eindringlich hingewiesen. Ob man dann noch weiterhin von „Leuchttürmen“, vom außergewöhnlichen, universellen Wert der Welterbestätten reden kann, erscheint mir sehr fraglich. Im Zusammenhang mit einer weiteren Expansion muss auch auf die Probleme des Management und des Monitoring hingewiesen werden, für die das Welterbe-Zentrum im UNESCO-Sekretariat eine übergreifende Verantwortung trägt, aber ebenfalls deutlich von der gegenwärtigen Struktur- und Finanzkrise betroffen ist. Schließlich ist auch das Problem eines nachhaltigen Tourismus weltweit in Angriff zu nehmen.

12. Der Beschluss, dass ab 2012 jeder Vertragsstaat nur dann zwei Nominierungen vorlegen kann, wenn eine der beiden Nominierungen eine Naturstätte oder eine Kulturlandschaft ist, bedeutet erfreulicherweise eine Rückkehr zu in den Jahren 2000 und 2004 getroffenen, aber zwischendurch revidierten Entscheidungen. Ob dieser Beschluss diesmal eingehalten wird, bleibt ebenso abzuwarten, wie eine Antwort auf die Frage, ob dadurch die absolute Zahl der Nominierungen sinken wird. In diesem Jahr wurden jedenfalls insgesamt 36 Nominierungen eingereicht und 26 Stätten neu aufgenommen.

13. Ein Blick auf die Tentativlisten verstärkt diesen Eindruck einer andauernden Expansion. Auf eine mögliche deutsche Vorschlagliste mit über 30 Nennungen wurde bereits hingewiesen. China hat 52, Frankreich 35, Indien 32, Italien 41 und Russland 27 Vorschläge auf ihren Tentativlisten. Mit dieser Expansion sind auch deutliche finanzielle Folgeprobleme verbunden, die von der lokalen über die nationale Ebene bis zum UNESCO-Sekretariat reichen.

14. Die Probleme, einen Konsens über einen allgemein akzeptierten Katalog von Merkmalen für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste zu erzielen, werden uns weiterhin beschäftigen. Im Jahre 2014 werden wir daran erinnert, dass vor 100 Jahren der Erste Weltkrieg ausgebrochen ist und vor 70 Jahren die Landung der Alliierten in der Normandie erfolgte. Immer intensiver wird darüber diskutiert, Kriegsschauplätze in die Welterbeliste einzutragen. Ich bin persönlich dagegen, weil diese Forderung gegen den Geist der UNESCO als Friedensorganisation verstößt, und weil hier ein Prozess eingeleitet wird, wo jeder Staat seinen „einzigartigen“ Kriegsschauplatz vorschlagen wird.

15. Bei der Auswahl und Anerkennung von Welterbestätten werden beratende Fachgremien, wie der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und die Weltnaturschutzunion (IUCN), herangezogen. Aber diese Information täuscht darüber hinweg, dass diese Gremien mit ihren Voten oftmals von den im Welterbe-Komitee vertretenen Vertragsstaaten überstimmt werden. Im letzten Jahr erfolgte dies in 12 von 25 Fällen (= 48 Prozent aller Fälle), wo die Entscheidung des Komitees von den Empfehlungen des Fachgremien abwich. Darüber hinaus wird kritisiert, dass die geforderte angemessene Vertretung von Fachleuten in den Delegationen bisher nicht erfolgte. Vor diesem Hintergrund muss von einer zunehmenden Politisierung der Entscheidungsprozesse im Welterbe-Komitee gesprochen werden, die mit dem Anliegen der Welterbekonvention nicht verträglich ist.

16. Ein weiteres Thema für die Zukunft sind die Naturstätten, die sich in staatsfreien Räumen befinden, aber nicht vorgeschlagen werden können, wie unter anderem die Arktis und Antarktis.

17. Neben der Welterbekonvention gibt es noch das UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes und das Weltdokumenten-Erbe (Memory of the World). Diese Trias führt in der Öffentlichkeit zu erheblichen Konfusionen. Insofern liegt noch viel Arbeit vor uns, bis „die Wechselwirkungen und vielfältigen Bezüge zwischen immateriellem Kulturerbe, Dokumentenerbe und Kultur- und Naturerbe sowie Kulturlandschaften zu einem umfassenderen Verständnis der Bedeutung des kulturellen Erbes für die menschliche Entwicklung beitragen“, wie es in der Stralsunder Resolution der Deutschen UNESCO-Kommission vom 22. Juni 2012 postuliert wurde. Unsere Aufgabe sollte daher darin bestehen, Geschichte lebendig zu machen, die Welterbestätten mit den Gütern des immateriellen Kulturgutes und des Weltdokumentenerbes aufs engste zu verknüpfen, indem wir integrieren anstatt zu konkurrieren und unser Verständnis für das Weltkulturerbe erweitern und vertiefen. Diese Herausforderung wird spätestens dann besonders scharf hervortreten, wenn es auch in Deutschland um die konkrete Umsetzung der noch nicht ratifizierten UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe geht.

18. Weitere Listen erschweren die Einordnung. Dabei denke ich nicht nur an regionale Initiativen, wie zum Beispiel das Europäische Kulturerbe-Siegel, mit dem Kulturdenkmäler, Kulturlandschaften und Gedenkstätten ausgezeichnet werden, die auf der europäischen Ebene als bedeutsam erachtet werden, sondern auch an die sog. Liste zum Astronomie-Erbe der Menschheit, die von der UNESCO unterstützt wird und auf der der Einstein-Turm in Potsdam steht.

19. All diese Bemühungen können nur erfolgreich sein, wenn die Zivilgesellschaft ein stärkeres Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht erhält. Dies sollte in allen Phasen erfolgen, das heißt bei den Prozessen der Vorschläge und Aufnahmen, der Umsetzung und dem Monitoring. Dies setzt einen höheren Grad an Transparenz auf allen Ebenen voraus, um diese Partizipation zu ermöglichen. Zu begrüßen ist daher, dass seit 2012 die Sitzungen des Welterbe-Komitees live im Internet verfolgt werden können, und dass Journalisten zu den Sitzungen zugelassen werden. Die Idee, eine internationale „World Heritage - Watch“- Organisation der Zivilgesellschaft zu gründen, ist daher zu begrüßen, sollte sich aber aus nationalen Organisationen zusammensetzen, die ihrerseits lokale/regionale Zweige aufweisen. Diese Idee wurde erstmals in diesem Jahr in St. Petersburg diskutiert und bedarf noch einer entsprechenden Operationalisierung.

20. Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass die Zukunft der UNESCO-Welterbekonvention keinesfalls gesichert ist. Im Gegenteil, die bisherige Erfolgsstory fordert alle Beteiligten heraus, ernsthaft über die weitere Entwicklung nachzudenken. Viele vorhandene und auch zu erwartende Probleme sind angesprochen worden, ohne dass hier ein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden kann. Dabei erscheint mir insbesondere wichtig, die weitere Entwicklung nicht nur unter nationalen Gesichtspunkten zu planen, sondern den Versuch zu unternehmen, eine globale Perspektive zu formulieren und im Welterbe-Komitee darüber einen Konsens herbeizuführen. Die Zukunft der UNESCO-Welterbekonvention geht uns alle an; sie verlangt von uns, dass wir engagiert an der Gestaltung unseres nachhaltigen Welterbes mitwirken.

Prof. Dr. Klaus Hüfner