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Der Berliner Friedensuhr-Preis

Das Berliner Komitee für UNESCO-Arbeit verleiht den Berliner Friedensuhr-Preis.

Dieser Berliner Friedensuhr-Preis soll – in Fortführung der bisherigen privaten Initiativen von Herrn Juwelier Jens Lorenz – an Persönlichkeiten bzw. Institutionen verliehen werden, die auf Grundlage der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen zur Überwindung von Mauern zwischen Rassen, Klassen, Völkern, Nationen, Kulturen, Ideologien, Konfessionen, Parteien und Menschen exemplarisch beigetragen haben.

Der Preis wird traditionell jeweils im November oder Dezember verliehen.

2014 wurde die Berliner Friedensuhr verliehen an Ulrike Poppe, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, und die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen.   >>>  Kurzbericht

2011 wurde der ehemalige Sportmanager, Politiker und Sonderberater des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Sport im Dienst von Entwicklung und Frieden, Willi Lemke, mit der Berliner Friedensuhr ausgezeichnet.

2009, im 20. Jahr nach dem Fall der Berliner Mauer verlieh das Berliner Komitee Berliner Friedensuhr an den damaligen Außenminister Hans-Dietrich Genscher.  >>> Kurzbericht

Der Preisträger des Jahres 2007 war Prof. Dennis L. Meadows.

Preisträger des Jahres 2006 war Seine Königliche Hoheit
Prinz El Hassan bin Talal von Jordanien.

Im Jahre 2004 ging der Preis an die International Atomic Energy Agency (IAEA).

Im Jahre 2003 wurde der Preis verliehen an Avi Primor, den früheren Botschafter des Staates Israel in Deutschland. 

 

Weitere Informationen auch unter  www.berliner-friedensuhr.de


 
Statuten für die Vergabe der "Berliner Friedensuhr" als Preis

in der Fassung vom 10.03.2008

Das Berliner Komitee für UNESCO-Arbeit e.V. vergibt in regelmäßigen Abständen die "Berliner Friedensuhr" als Preis. Die folgenden Statuten regeln Einzelheiten des Vergabemodus:

§ 1 Zweck der Ehrung
§ 2 Form der Ehrung
§ 3 Wahl des Preisträgers
§ 4 Nutzungsrecht

 

§ 1 Zweck der Ehrung

In Fortführung der bisherigen Friedensuhrverleihung auf privater Initiative von Juwelier Jens Lorenz in den Jahren 1992-2000 sollen mit der Berliner Friedensuhr Persönlichkeiten bzw. Institutionen geehrt werden, die auf der Grundlage der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" zur Überwindung von Mauern zwischen Rassen, Klassen, Völkern, Nationen, Kulturen, Ideologien, Konfessionen, Parteien und Menschen exemplarisch beigetragen haben.
 

§ 2 Form der Ehrung

Die Ehrung besteht in der feierlichen öffentlichen Übergabe der von Juwelier Jens Lorenz gestifteten Berliner Friedensuhr (Replik der Berliner Friedensuhr vom 9. November 1989) sowie einer von der Vorsitzenden des Berliner Komitees für UNESCO-Arbeit e.V. und von Juwelier Jens Lorenz unterzeichneten Urkunde, auf der die Entstehungsgeschichte der Berliner Friedensuhr sowie die Begründung für die Vergabe aufgezeigt sind.

Anlässlich der Übergabe wird eine Laudatio auf den Preisträger oder die Preisträgerin vorgetragen; der Preisträger oder die Preisträgerin hat die Möglichkeit einer Erwiderung.

Die Übergabe erfolgt durch die Vorsitzende des Berliner Komitees für UNESCO-Arbeit e.V., Juwelier Jens Lorenz und ggf. einen Vertreter oder eine Vertreterin des Hauptsponsors.

Die Veranstaltung findet in Abständen von ein bis zwei Jahren im Umfeld des 9. November in Berlin statt.

 

§ 3 Wahl des Preisträgers/der Preisträgerin

 

3.1 Kuratorium
Die Wahl des Preisträgers obliegt einem für diesen Zweck zu bildenden Kuratorium. Das Kuratorium besteht auf Empfehlung des Vorstandes des Berliner Komitees für UNESCO Arbeit e.V. aus bis zu 11 Personen, die aus folgenden Bereichen kommen sollen:

  • Juwelier Jens Lorenz bzw. ein von ihm benannter Vertreter oder Vertreterin,

  • der Vorsitzenden des Berliner Komitees für UNESCO-Arbeit e.V.
    bzw. einem von ihr benannter Vertreter oder Vertreterin,

  • bis zu 7 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

Das Kuratorium trifft seine Entscheidungen unabhängig. Die Entscheidung muss vom Vorstand des Berliner Komitees für UNESCO-Arbeit e.V. akzeptiert werden.

Für die organisatorische Abwicklung der laufenden Geschäfte bestimmt das Kuratorium ein geschäftsführendes Kuratorium, das aus drei bis vier Mitgliedern bestehen sollte.

3.2 Vorschlagsrecht
Das Vorschlagsrecht gegenüber dem Kuratorium haben:

  • Mitglieder des Kuratoriums,

  • Mitglieder des Berliner Komitees für UNESCO-Arbeit e.V.,

  • Mitglieder der Deutschen UNESCO-Kommission e.V.

Der Vorschlag eines Kandidaten erfolgt in schriftlicher Form mit einer Begründung. Vorschläge sind bis mindestens drei Wochen vor der Kuratoriumssitzung schriftlich an das Büro der Berliner Friedensuhr zu senden, von dem aus jedes Kuratoriumsmitglied den schriftlichen Vorschlag für jeden Kandidaten oder jede Kandidatin mindestens zwei Wochen vor der Kuratoriumssitzung zugesandt erhält.

Das Kuratorium kann Anlass bezogen das Vorschlagsrecht erweitern.

3.3 Entscheidungsmodus
Das Kuratorium entscheidet im Konsens über eine Liste von drei Kandidaten. Schriftliche Stimmenübertragung ist nicht möglich.


Die Sitzung des Kuratoriums findet mindestens sechs Monate vor der Ehrung statt.
 

§ 4 Nutzungsrecht

Das Nutzungsrecht an der "Berliner Friedensuhr" und die Friedensuhr werden für diesen Zweck vom Initiator Juwelier Jens Lorenz dem dem Berliner Komitee für UNESCO-Arbeit e.V. kostenlos zur Verfügung gestellt.


Sollte die regelmäßige Preisvergabe länger als 36 Monate unterbrochen sein, so hat der Stifter Juwelier Jens Lorenz das Recht, die weitere satzungsgemäße Nutzung zu untersagen und den Preis wieder in eigener Regie zu vergeben.

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